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Ersatzbekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans "Windeignungsgebiet Bandelow - Lübbenow, Teil 1: Bandelow"

Uckerland, den 05.03.2018

Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2017 aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung eine Veränderungssatzung beschlossen.

Die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet auf einer Ackerfläche zwischen Bandelow, Schönwerder, Steinfurth, Jagow sowie Karlstein und beidseitig der Landesstraße L258, wird hiermit gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland vom 03.05.2013 in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Satzung einschließlich des dazugehörigen Lageplans (Maßstab 1:3.000, vom 20.11.2017) gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom

 

01. März 2018 bis einschließlich 16. März 2018

 

zu jedermanns Einsicht aus.

 

Ort: Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland,

        Hauptstraße 35, 17337 Uckerland OT Lübbenow

Zeit: während der öffentlichen Sprechzeiten

 

           Mo 08.30 - 11.30 Uhr
           Di  08.30 - 11.30 Uhr 12.30 - 17.30 Uhr
           Do 08.30 - 11.30 Uhr 12.30 - 15.00 Uhr
           Fr  08.30 - 11.30 Uhr

 

Uckerland, 29.01.2018

 

Matthias Schilling

Bürgermeister der Gemeinde Uckerland

 

 

 

Bild zur Meldung: Lageplan Geltugsbereich Veränderungssperre