Ersatzbekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans "Windeignungsgebiet Bandelow - Lübbenow, Teil 1: Bandelow"
Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2017 aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung eine Veränderungssatzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet auf einer Ackerfläche zwischen Bandelow, Schönwerder, Steinfurth, Jagow sowie Karlstein und beidseitig der Landesstraße L258, wird hiermit gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland vom 03.05.2013 in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegen die Satzung einschließlich des dazugehörigen Lageplans (Maßstab 1:3.000, vom 20.11.2017) gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom
01. März 2018 bis einschließlich 16. März 2018
zu jedermanns Einsicht aus.
Ort: Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland,
Hauptstraße 35, 17337 Uckerland OT Lübbenow
Zeit: während der öffentlichen Sprechzeiten
Mo 08.30 - 11.30 Uhr
Di 08.30 - 11.30 Uhr 12.30 - 17.30 Uhr
Do 08.30 - 11.30 Uhr 12.30 - 15.00 Uhr
Fr 08.30 - 11.30 Uhr
Uckerland, 29.01.2018
Matthias Schilling
Bürgermeister der Gemeinde Uckerland
Bild zur Meldung: Lageplan Geltugsbereich Veränderungssperre