Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Zum 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das die bisherigen 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Melderecht wird damit erstmals in Deutschland vereinheitlicht. Dies bringt einige gesetzliche Neuerungen mit sich wie bspw. die Beschränkung bei den Alters- und Ehejubiläen.
Die Meldebehörden dürfen Daten zu den Altersjubiläen nur noch zum 70., 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstag an Mandatsträger übermitteln. Erst ab dem 100. Geburtstag dürfen diese Daten jedes Jahr übermittelt werden.
Damit auch zukünftig eine Veröffentlichung ab dem 60. Geburtstag erfolgen kann, besteht die Möglichkeit der Abgabe von Einwilligungserklärungen nach § 4 BbgDSG.
Sollten Sie die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten nach der bisher gängigen Praxis wünschen, reichen Sie bitte die nachfolgende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland ein.