SUCHE: 
 
 
 
 
 

Pflicht zu Mund-Nasenschutz in ÖPNV und Einzelhandel - Gottesdienste bis 50 Personen

25.04.2020

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt in Brandenburg ab Montag, 27. April, im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Das hat die Landesregierung am 24.04.2020 mit einer Änderung der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen. Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Verordnung gilt ansonsten in ihrer Fassung vom 17. April bis längstens zum 8. Mai weiter. (Quelle: Land Brandenburg. Staatskanzlei 24.4.2020)