Auslegungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom
Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg vom 27. Oktober 2020
Das Überschwemmungsgebiet der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom soll gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes festgesetzt werden. Das Überschwemmungsgebiet soll die Gebiete umfassen, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden.
Das zur Festsetzung vorgesehene Überschwemmungsgebiet liegt im Gebiet der Stadt Prenzlau, der Ämter Brüssow (Uckermark), Gerswalde, Gramzow sowie der Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland.
Im Folgenden werden die vom Überschwemmungsgebiet betroffenen Flure mit Name der Gemarkung und Flurnummer aufgeführt.
Bandelow: 2, 3 Blindow: 1, 2, 3, 5 Dauer: 2 Ellingen: 1, 2 Fergitz: 1, 3 Flieth: 8 Göritz: 1, 3, 7 Groß-Sperrenwalde: 4 Güstow: 2 Herrenwiesen: 1 Klinkow: 2, 3 Malchow: 1 Melzow: 1 Nechlin: 1 Potzlow: 1, 2, 3, 4, 5, 6 Prenzlau: 1, 2, 17, 18, 19, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 45 Röpersdorf: 1 Schönwerder: 4, 5, 6 Seehausen: 1, 2 Seelübbe: 1, 2 Stegelitz: 1, 4 Thiesort-Mühle: 1 Warnitz: 1, 2, 3 Werbelow: 1 Zollchow: 2
In dem Überschwemmungsgebiet werden die Schutzvorschriften gemäß § 78 Absätze 1 bis 7 und § 78a Absätze 1 bis 5 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie die Anforderungen des § 101 des Brandenburgischen Wassergesetzes gelten, sodass bestimmte Handlungen verboten beziehungsweise nur beschränkt zulässig sind.
Die Festsetzung erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung der Karten, in denen das Überschwemmungsgebiet dargestellt ist. Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Die Festsetzung erfolgt mit Karten im Maßstab 1:2.500 auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters. Entwürfe dieser Karten werden
vom 11. Januar 2021
bis einschließlich 12. Februar 2021
bei der unteren Wasserbehörde bzw. den folgenden Städten, Ämtern und Gemeinden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der vollständige Kartensatz für das gesamte Überschwemmungsgebiet liegt bei der unteren Wasserbehörde aus. Bei den anderen Auslegungsstellen werden nur die Kartenblätter ausgelegt, die die jeweils zugehörigen Gemeindegebiete betreffen. Eine Einsichtnahme ist während der Dienststunden oder gegebenenfalls nach Terminvereinbarung unter der angegebenen Telefonnummer möglich. Aufgrund möglicher Corona-bedingter Zugangsbeschränkungen der Auslegungsstellen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung grundsätzlich empfohlen!
Behörde |
Auslegungsort |
Öffnungszeiten |
Telefon |
Untere Wasserbehörde des Landkreises Uckermark |
17291 Prenzlau Karl-Marx-Str. 1 Landwirtschafts- und Umweltamt, Haus 1, Raum 316 |
Mo. und Do. 8.00 - 12.00 Uhr Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Fr. 8.00 - 11.30 Uhr |
03984 703968 |
Stadt Prenzlau |
17291 Prenzlau Am Steintor 4 Ordnungsamt / Bürgerservice Raum 002 |
Mo. 8.00 - 16.00 Uhr Di. und Do 8.00 - 18.00 Uhr Mi. 8.00 - 12.30 Uhr Fr. 8.00 - 13.00 Uhr |
03984 75336 |
Amt Brüssow (Uckermark) |
17326 Brüssow Prenzlauer Str. 8 Bauamt, Raum 03 |
Mo. 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Di. 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mi. 8.30 - 12.00 Uhr Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr. 8.30 - 11.00 Uhr |
039742 860-43 |
Amt Gerswalde |
17268 Gerswalde Dorfmitte 14a Bauamt, Raum 13 |
Nur nach telefonischer Vereinbarung! Mo. und Mi. 7.30 - 16.30 Uhr Di. 7.30 - 18.00 Uhr Do. 7.30 - 17.00 Uhr Fr. 7.30 - 12.45 Uhr |
039887 758-0 039887 758-12 039887 758-33 |
Amt Gramzow |
17291 Gramzow Poststraße 25 Bauamt, Haus 2 |
Mo, Mi. und Do 7.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr Di. 7.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr Fr. 7.00 - 12.00 Uhr |
039861 60033 |
Gemeinde Nordwestuckermark |
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark Amtsstraße 8 Bau- u. Ordnungsamt Raum 110 |
Nur nach telefonischer Vereinbarung! Di. und Mi. 9.00 - 12.00 Uhr Do. 13.00 - 18.00 Uhr |
039852 479200 |
Gemeinde Uckerland |
17337 Uckerland Lübbenow/Hauptstraße 35 Fachbereich 2, Raum 16 |
Mo. 8.30 - 11.30 Uhr Di. 8.30 - 11.30 Uhr und 12.30 - 17.30 Uhr Do. 8.30 - 11.30 Uhr und 12.30 - 15.00 Uhr Fr. 8.30 - 11.30 Uhr |
039745 86112 |
Bis einschließlich 1. März 2021 kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Referat 24 (14411 Potsdam, Postfach 60 11 50) schriftlich zu den Kartenentwürfen Stellung genommen werden. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unter folgender Adresse: mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete. Mit Auslegungsbeginn werden dort auch die Kartenentwürfe des festzusetzenden Überschwemmungsgebiets veröffentlicht.
Bild zur Meldung: Auslegungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom