Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Uckermark

13.01.2021

Die 7-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Uckermark laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit den Grenzwert von 200 Neuinfektionen überschritten.

Mit dieser Bekanntgabe durch den Landkreis Uckermark gelten nach der Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2- Virus und COVID- 19 im Land Brandenburg vom 8. Januar 2021 (4. SARS-CoV-2- EindV) zusätzlich folgende Regelungen im gesamten Landkreis Uckermark:

- Aufenthaltsbeschränkung im öffentlichen Raum (Bewegungsradius) gemäß § 4 Absatz 2 der 4. SARS-C oV-2-EindV

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV (Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel) sowie zur Bewegung an der frischen Luft ist nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der Landkreisgrenze gestattet.

- Versammlungsverbot gemäß § 5 Absatz 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV Versammlungen sind grundsätzlich untersagt

Die Regelungen gelten ab sofort für mindestens fünf Tage hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkung im öffentlichen Raum (Bewegungsradius) und für mindestens drei Tage für das Versammlungsverbot. Sollte der 7-Tages-Inzidenzwert danach weiterhin über 200 liegen, gilt die Regelung weiter bis der Wert unter 200 fällt.

Prenzlau, den 13.01.2021

Karina Dörk Landrätin