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Brandenburger Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Uckerland, den 23.02.2022

Ab heute tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft.

 

Öffnungen in drei Schritten:

Ab dem 23. Februar gilt u.a.:

- Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

- 2G in der Gastronomie

- 3G bei körpernahen Dienstleistungen

 

- Großveranstaltungen sind mit Auflagen wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmenden möglich. Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfallen die bisherigen Personenobergrenzen.

- in Gedenkstätten, Museen, Freizeitparks, Tierparks, Zoos gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste können wieder stattfinden (2G drinnen, 3G draußen).

 

Ab dem 4. März

- 3G-Regel für Gaststätten, Hotels, Spaß- und Freizeitbäder sowie Innen-Spielplätze, 3G für Indoor-Sport, keine Nachweispflicht bei Outdoor-Sport. Für alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und Volksfeste sowie für Theater, Konzerthäuser und Kinos gilt 3G (drinnen und draußen) und FFP2-Maskenpflicht (drinnen). Die zulässige Personenzahl bei Großveranstaltungen wird weiter erhöht. Diskotheken,Clubs und Festivals können unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen.

 

Ab dem 20. März

-es sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.

- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum bleibt bestehen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der  PDF.