Landesregierung verlängert Corona-Verordnung – Erste Schulwoche nach den Sommerferien ist Schutzwoche

Uckerland, den 12.08.2022

In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien müssen in allen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft alle nicht-immunisierten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am 22., 24. und 26. August 2022 einen Corona-Selbsttest durchführen. Diese dreimalige Testpflicht gilt auch für das sonstige Schulpersonal, für das physische Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften nicht ausgeschlossen werden können. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die für die Schutzwoche erforderlichen Tests wurden bereits vor Beginn der Sommerferien ausgegeben.

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Pressemitteilung Corona Verordnung