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Auslegungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom

Uckerland, den 11.01.2021

Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg vom 27. Oktober 2020

 

Das Überschwemmungsgebiet der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom soll gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes festgesetzt werden. Das Überschwemmungsgebiet soll die Gebiete umfassen, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden.

 

Das zur Festsetzung vorgesehene Überschwemmungsgebiet liegt im Gebiet der Stadt Prenzlau, der Ämter Brüssow (Uckermark), Gerswalde, Gramzow sowie der Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland.

 

Im Folgenden werden die vom Überschwemmungsgebiet betroffenen Flure mit Name der Gemarkung und Flurnummer aufgeführt.

 

Bandelow: 2, 3 Blindow: 1, 2, 3, 5 Dauer: 2 Ellingen: 1, 2 Fergitz: 1, 3 Flieth: 8 Göritz: 1, 3, 7 Groß-Sperrenwalde: 4 Güstow: 2 Herrenwiesen: 1 Klinkow: 2, 3 Malchow: 1 Melzow: 1 Nechlin: 1 Potzlow: 1, 2, 3, 4, 5, 6 Prenzlau: 1, 2, 17, 18, 19, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 45 Röpersdorf: 1 Schönwerder: 4, 5, 6 Seehausen: 1, 2 Seelübbe: 1, 2 Stegelitz: 1, 4 Thiesort-Mühle: 1 Warnitz: 1, 2, 3 Werbelow: 1 Zollchow: 2

 

In dem Überschwemmungsgebiet werden die Schutzvorschriften gemäß § 78 Absätze 1 bis 7 und § 78a Absätze 1 bis 5 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie die Anforderungen des § 101 des Brandenburgischen Wassergesetzes gelten, sodass bestimmte Handlungen verboten beziehungsweise nur beschränkt zulässig sind.

 

Die Festsetzung erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung der Karten, in denen das Überschwemmungsgebiet dargestellt ist. Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Über­sicht. Die Festsetzung erfolgt mit Karten im Maßstab 1:2.500 auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters. Entwürfe dieser Karten werden

 

vom                                        11. Januar 2021

bis einschließlich                    12. Februar 2021

 

bei der unteren Wasserbehörde bzw. den folgenden Städten, Ämtern und Gemeinden zur Einsicht öf­fentlich ausgelegt. Der vollständige Kartensatz für das gesamte Überschwemmungsgebiet liegt bei der unteren Wasserbehörde aus. Bei den anderen Auslegungsstellen werden nur die Kartenblätter ausgelegt, die die jeweils zugehörigen Gemeindegebiete betreffen. Eine Einsichtnahme ist wäh­rend der Dienststunden oder gegebenenfalls nach Terminvereinbarung unter der angegebenen Telefonnummer möglich. Aufgrund möglicher Corona-bedingter Zugangsbeschränkungen der Auslegungsstellen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung grundsätzlich empfohlen!

 

Behörde

Auslegungsort

Öffnungszeiten

Telefon

Untere Wasserbehörde des Landkreises Uckermark

17291 Prenzlau

Karl-Marx-Str. 1

Landwirtschafts- und Umweltamt, Haus 1, Raum 316

Mo. und Do.          

8.00 - 12.00 Uhr

Di. 

8.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 17.00 Uhr

Fr.

8.00 - 11.30 Uhr

03984 703968

Stadt Prenzlau

17291 Prenzlau

Am Steintor 4

Ordnungsamt / Bürgerservice

Raum 002

Mo.

8.00 - 16.00 Uhr

Di. und Do 

8.00 - 18.00 Uhr

Mi.

8.00 - 12.30 Uhr

Fr.

8.00 - 13.00 Uhr

03984 75336

Amt Brüssow (Uckermark)

17326 Brüssow

Prenzlauer Str. 8

Bauamt, Raum 03

Mo.

8.30 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 15.00 Uhr

Di.

8.30 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 17.30 Uhr

Mi.

8.30 - 12.00 Uhr

Do.

8.30 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 16.00 Uhr

Fr.

8.30 - 11.00 Uhr

039742 860-43

Amt Gerswalde

17268 Gerswalde

Dorfmitte 14a

Bauamt, Raum 13

Nur nach telefonischer Vereinbarung!

Mo. und Mi. 

7.30 - 16.30 Uhr

Di.

7.30 - 18.00 Uhr

Do.

7.30 - 17.00 Uhr

Fr.

7.30 - 12.45 Uhr

039887 758-0

039887 758-12

039887 758-33

Amt Gramzow

17291 Gramzow

Poststraße 25

Bauamt, Haus 2

Mo, Mi. und Do

7.00 - 12.00 Uhr

und 12.30 - 16.00 Uhr

Di.

7.00 - 12.00 Uhr

und 12.30 - 18.00 Uhr

Fr.

7.00 - 12.00 Uhr

039861 60033

Gemeinde Nordwestuckermark

17291 Nordwestuckermark

OT Schönermark

Amtsstraße 8

Bau- u. Ordnungsamt

Raum 110

Nur nach telefonischer Vereinbarung!

Di. und Mi. 

9.00 - 12.00 Uhr

Do.

13.00 - 18.00 Uhr

039852 479200

Gemeinde Uckerland

17337 Uckerland

Lübbenow/Hauptstraße 35

Fachbereich 2, Raum 16

Mo. 

8.30 - 11.30 Uhr

Di.

8.30 - 11.30 Uhr

und 12.30 - 17.30 Uhr

Do.

8.30 - 11.30 Uhr

und 12.30 - 15.00 Uhr

Fr.

8.30 - 11.30 Uhr

039745 86112

 

Bis einschließlich 1. März 2021 kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Referat 24 (14411 Potsdam, Postfach 60 11 50) schriftlich zu den Kartenentwürfen Stellung genommen werden. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unter folgender Adresse: mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete. Mit Auslegungsbeginn werden dort auch die Kartenentwürfe des festzusetzenden Überschwemmungsgebiets veröffentlicht.

 

Bild zur Meldung: Auslegungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom