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Führerscheinumtausch

12.10.2021

Inhaber von Papierführerscheinen, die zwischen dem 01. Januar 1953 und dem 31. Dezember 1958 geboren wurden, müssen bis zum 18. Januar 2022 ihre Führerscheine in EU-Kartenführerscheine umtauschen, wenn sie weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen wollen.

 

Für den Umtausch wird eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro fällig.

Zur Antragstellung sind:

  • der aktuelle Führerschein,
  • ein gültiges Ausweisdokument und
  • ein biometrisches Passbild erforderlich.

 

Folgende zwei Möglichkeiten der Antragstellung stehen zur Verfügung:

 

Beantragung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde
Sofern der Antrag auf Umtausch direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt wird, können die Fahrerlaubnisinhaber ihre neuen EU-Kartenführerscheine von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt bekommen. Für diesen Service werden weitere 5,09 Euro fällig.

 

Beantragung in der Gemeindeverwaltung

Gerne nehmen wir Ihren Antrag auf bzw. unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,09 Euro.

Der neue EU-Kartenführerschein muss jedoch persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden!

 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.