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Verbrennen von Stoffen im Freien

Uckerland, den 20.10.2022

Hinweise des Ordnungsamtes  


Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien ausnahmslos verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann. Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen.

Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen Aufwand zu verringern, geben wir nachstehende Hinweise, in welchen Fällen Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können.


Rücksichtnahme

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensiblen sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten ist dies besonders wichtig.


Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden
Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsorge und umsichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre.  


10 goldene Regeln

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden,

      Explosionsgefahr!

  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 
 
Ordnungsamt
Gemeindeverwaltung

 

Bild zur Meldung: Holzfeuer im Freien