Neue Hundehalterverordnung

Die Gemeinde Uckerland informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die neuen Regelungen zur Hundehalterverordnung im Land Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind. Diese Verordnung ersetzt die bisher geltende Hundehalterverordnung von 2004 und bringt einige Änderungen mit sich, die alle Hundehalter in der Gemeinde beachten sollten.

Aus der neuen Verordnung ergeben sich neue Regelungen, die alle Hunde betreffen. Jeder Hund muss beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Für alle Hunde, die bereits vor dem 01. Juli 2024 in Haushalten der Gemeinde Uckerland gelebt haben, gibt es eine Übergangsfrist von 7 Monaten für die Anmeldung. Ab Februar 2025 kann die Nichteinhaltung dieser Vorschrift als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Die Kennzeichnungspflicht mit einem Microchip-Transponder ab einem Alter von acht Wochen ist ebenfalls neu in der Verordnung.

Für weitere Details und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Czarnowske. Tel: 039745/861-16 oder E-Mail: czarnowske@uckerland.de

Den Link zum Formular finden Sie hier.