Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden Kraft Gesetzes zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren. Für das Jahr 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen und bis dahin bitten wir Sie, keine Zahlungen zu leisten. Sollten Sie für die Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut hinterlegt haben, ist dieser zum 31.12.2024 zu kündigen. Einen neuen Dauerauftrag können Sie einrichten, sobald Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben. Gerne können Sie uns auch für die Zukunft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.